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Kaskoschäden

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Bei einem Kaskoschaden, also Vollkaskoschäden bei Selbstverschulden oder Vandalismus, sowie  bei Teilkaskoschäden wie Sturm-, Wild-, Diebstahlschäden, ist die eigene Versicherung weisungsbefugt. Ob Kosten für ein Gutachten oder Kostenvoranschlag übernommen werden sollte vorher schriftlich bestätigt werden, damit Sie auf keine Kosten sitzen bleiben.

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