Kaskoschäden

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Bei einem Kaskoschaden, also Vollkaskoschäden bei Selbstverschulden oder Vandalismus, sowie  bei Teilkaskoschäden wie Sturm-, Wild-, Diebstahlschäden, ist die eigene Versicherung weisungsbefugt. Ob Kosten für ein Gutachten oder Kostenvoranschlag übernommen werden sollte vorher schriftlich bestätigt werden, damit Sie auf keine Kosten sitzen bleiben.

Vielen Dank für eine tolle Partnerschaft

Mail: info@gutachten-nordheide.de
Büro: 04182 8002960
Mobil: 01577 5351188

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